Über Opfer und ihre Angehörigen

Wer aufgrund seiner linksradikalen Einstellung an der Ermordung eines Arbeitgeberpräsidenten, eines Bankiers oder eines Generalbundesanwalts beteiligt ist, wird zu einer Freiheitstrafe von sechsmal lebenslänglich verurteilt und darf nicht darauf hoffen, jemals wieder frei zu kommen. Wer dagegen aufgrund seiner rechtsradikalen Einstellung Asylbewerber, Ausländer oder Obdachlose ermordet, kommt, vor allem, wenn er sich vor dem Mord Mut und mildernde Umstände angetrunken hat, mit ein paar Jahren wegen Totschlags davon. Ob das Strafrecht, die Staatsanwälte und die Richter davon ausgehen, dass Asylbewerber, Ausländer und Obdachlose minderwertigere Opfer als Arbeitgeberpräsidenten, Bankiers oder Generalbundesanwälte sind, weiß ich nicht. Aber es ist schon sehr auffällig, dass sich überall Politiker finden, die es furchtbar finden, dass man den Angehörigen der Opfer zumutet, dem Mörder ihrer Brüder, Väter, Ehemänner oder Freunde auf der Straße zu begegnen, wenn diese Brüder, Väter, Ehemänner oder Freunde Arbeitgeberpräsidenten, Bankiers oder Generalbundesanwälte waren. Waren die Opfer dagegen Asylbewerber, Ausländer oder Obdachlose, scheint es für die Angehörigen der Opfer keine Zumutung zu sein, dem Mörder nach ein paar Jahren Knast wieder auf der Straße begegnen zu müssen. Wahrscheinlich denken besagte Politiker, dass die Angehörigen von Asylbewerbern, Ausländern oder Obdachlosen ein dickeres Fell als die zart besaiteten Angehörigen von Arbeitgeberpräsidenten, Bankiers oder Generalbundesanwälten haben. Nun ist es aber so, dass die Politiker, die die Mörder von Arbeitgeberpräsidenten, Bankiers oder Generalbundesanwälten gerne für immer wegsperren würden, sich ganz besonders um die Angehörigen der weniger bekannten Opfer sorgen, für die Fahrer und Leibwächter der Arbeitgeberpräsidenten, Bankiers und Generalbundesanwälte. Ihre empfindsame Seele leidet Höllenqualen, wenn sie sich vorstellen, dass die Angehörigen des kleinen Mannes von der Straße, den Mörder ihres Bruders, Vaters, Ehemanns oder Freundes auf der Straße zu Gesicht bekommt. Und da sie nicht müde werden, diese Kollateral-Opfer, wie die Nato sie nennen würde, zu beklagen, muss man wohl davon ausgehen, dass das Leben eines Fahrers oder Leibwächters in ihren Augen eben so viel wert ist, wie das Leben der Arbeitgeberpräsidenten, Bankiers und Generalbundesanwälte. Ich frage mich nun, was passieren würde, wenn ein Asylbewerber, Ausländer oder Obdachloser ermordet wird, während er einen Arbeitgeberpräsidenten, Bankier oder Generalbundesanwalt durch die Gegend kutschiert oder beschützt. Vermutlich wäre es dann den Angehörigen der Asylbewerber, Ausländer und Obdachlosen auch nicht mehr zuzumuten, den Mörder ihrer Brüder, Väter, Ehemänner oder Freunde jemals wieder in Freiheit zu wissen. Wir haben es hier mit einem urchristlichen Zusammenhang zu tun. Früher ließen sich die Menschen ad sanctos, neben den Heiligen, beerdigen, damit sie am Jüngsten Tag diese Begünstigten gleich um gute Fürsprache angehen können. Wer also dem Mörder seines Bruders, Vaters, Ehemanns oder Freundes niemals wieder in Freiheit begegnen möchte, auch wenn dieser weder Arbeitgeberpräsident, noch Bankier und schon erst recht nicht Generalbundesanwalt, sondern Asylbewerber, Ausländer oder Obdachloser ist, tut gut daran, dafür zu sorgen, dass der Bruder, Vater, Ehemann oder Freund ad patricium, ad negotiandum oder ad advocatos ermordet wird. Das sichert zwar keine wirksame Fürbitte im Jenseits, aber die Dünnhäutigkeit der Herrschenden färbt dann auf mirakulöse Weise auf die Angehörigen von Asylbewerbern, Ausländern oder Obdachlosen ab, sodass die Mörder aus Rücksicht auf die Angehörigen niemals begnadigt werden.