Blond und blauäugig

Der Dr. Seltsam der deutschen Politik meinte letztens, dass auch blonde und blauäugige Menschen Opfer von Straftaten werden, womit er in die gleiche Kerbe schlägt wie Schönbohm, der an KZ-Gedenktagen gerne den Opfern der sowjetischen Besatzung gedenkt, oder Bosbach, der zu Besonnenheit aufruft, weil ja noch gar nicht feststehe, dass Ermyas M. in Potsdam einem rechtsradikalen Mordversuch zum Opfer gefallen ist. Schönbohm, Schäuble und Bosbach suchen wohl noch nach einem Bekennerschreiben, in dem die Täter in makellosem Stürmerdeutsch begründen, warum sie Ermyas M. töten wollten. Solange sie bloß in makellosem Asozialendeutsch ›Scheißnigger‹ brüllen, bevor sie morden, gehen die Herren der CDU bloß von einem Streit unter Betrunkenen aus. Wer gerne einen über den Durst trinkt, so der Gedankengang der Unbelehrbaren, kann kein ganz schlechter Mensch und schon gar kein rechtsradikaler Mörder sein. Nicht der Generalbundesanwalt sondern die Anonymen Alkoholiker hätten also das Verfahren an sich ziehen sollen!

Der Generalbundesanwalt soll sich bitte schön auf Straftaten beschränken, die die öffentliche Ordnung gefährden wie Asylmissbrauch und iranische Schlachtenbummelei oder wenn Politiker, Vorstandsvorsitzende oder Arbeitgeberpräsidenten mindestens aber blonde und blauäugige Menschen das Opfer politisch motivierter Straftaten werden! Kein Wunder, dass Schönbohm wütend ist, wenn unser Generalbundesanwalt anderer Meinung ist.

Sollte auf dem rechten Auge dieser Leute noch etwas Sehkraft übrig sein, werden sie es sich lieber ausreißen als zugeben, dass große Landstriche in Deutschland längst in einem braunen Sumpf versunken sind und wir dieses Problem nicht an die anonymen Alkoholiker weiterreichen können.