Kampfhunde töten Schulkind. Merken Sie sich diese Namen!

Heute wurde ein sechsjähriger Junge in Hamburg vor der Schule von zwei Kampfhunden zu Tode gebissen. Am 5. Mai konnten sich die Innenminister der Länder wieder nicht auf ein einheitliches und wirksames Vorgehen gegen Kampfhunde einigen. Sie alle wussten, dass es nur eine Frage der Zeit sein würde, bis Kampfhunde erneut einen Menschen töten.

Wir sollten uns deshalb die Namen dieser Männer merken.

  • Dr. Thomas Schäuble, Innenminister von Baden-Württemberg
  • Dr. Günther Beckstein Staatsminister des Inneren, Bayern. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Kampfhunde so gut wie verboten
  • sind.
  • Dr. Eckart Werthebach Senator für Inneres, Berlin
  • Jörg Schönbohm, Innenminister Brandenburg
  • Dr. Bernt Schulte, Senator für Inneres, Kultur und Sport, Bremen
  • Hartmuth Wrocklage Innensenator von Hamburg
  • Volker Bouffier, Minister des Innern und für Sport Hessen
  • Dr. Gottfried Timm, Innenminister Mecklenburg-Vorpommern
  • Heiner Bartling, Innenminister Niedersachsen
  • Dr. Fritz Behrens, Innenminister Nordrhein-Westfalen
  • Walter Zuber, Minister des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
  • Klaus Meiser, Minister für Inneres und Sport Saarland
  • Klaus Hardraht, Staatsminister des Innern Sachsen
  • Dr. Manfred Püchel, Minister des Innern Sachsen-Anhalt
  • Klaus Buß, Innenminister Schleswig-Holstein
  • Christian Köckert, Innenminister Thüringen
  • Vergessen wir aber auch nicht Otto Schily, Bundesminister des Inneren.

Leider war es mir nicht möglich, auf die Schnelle die Namen der zweiten und dritten Führungsebene ausfindig zu machen, die Referenten und Zuarbeiter im Hintergrund.

Stattdessen fand ich die Presseerklärung der Herren Innenminister:

Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Die IMK ist sich einig im Ziel, dass die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden besser zu schützen ist. Zu den Ansätzen und den Regelungswegen empfiehlt die IMK den Ländern:

Die Definition für gefährliche Hunde kann nicht nur an Rassen wie beispielsweise Pitbull, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier festgemacht werden, sondern auch an individuellen Kriterien für Gefährlichkeit, die andere Rassen und Kreuzungen einbeziehen.

Bei den Hunden in Hamburg handelte es sich, um einen Pitbull und einen Staffordshire Terrier. Die Herren Innenminister werden aber sicher noch eine Weile nachdenken müssen und in Kürze sicher eine umfangreiche Feldstudie in Auftrag geben, um herauszufinden, was denn nun ein »gefährlicher« Hund ist.

Für besonders aggressive Zuchtlinien sollen Zuchtverbote möglich sein, für einzelne gefährliche Hunde sollen Kastrations- und Sterilisationsgebote unter Beachtung des Tierschutzes möglich sein.

Die Einführung von Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfungen der Hundehalter und spezielle Erlaubniserteilung der Haltung gefährlicher Hunde.

Verbot der Ausbildung zur gesteigerten Aggressivität.

Verbot des Handels mit gefährlichen Hunden sowie strenge Kontrolle der Einhaltung von Verboten und Geboten durch die Ordnungsbehörden.

Die Kommunen können für Hunde, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse gefährlich sein können, durch Satzung erhöhte Hundesteuer erheben, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung am 19. Januar 2000 für die Berechnung der Hundesteuer für rechtlich zulässig gehalten hat.

Mehr über den grausamen Tod eines Schulkinds in Hamburg, den man hätte verhindern können, lesen die Herren Innenminister dann morgen zum Frühstück in der Zeitung. Wer Personenschutz genießt, hat ein dickes Fell. – Solingen 26. Juni 2000