Schröder scheinselbstständig?

Muss die deutsche Wirtschaft Sozialabgaben in Millionenhöhe nachzahlen?

Die Bundesregierung und ihre Arbeitgeber aus der deutschen Wirtschaft müssen Sozialabgaben in Millionenhöhe nachzahlen, weil das Kabinett scheinselbstständig ist. Das entschied gestern Abend die Kommission zur Ächtung der Scheinselbstständigkeit in Bonn.

Als nach den Konsensgesprächen mit der Atomwirtschaft erste Zweifel an der Selbstständigkeit der Regierung auftraten und sich diese nach der Blockade der Altautoverordnung noch erhärteten, hat die Kommission die Arbeit der Regierung intensiv unter die Lupe genommen.

Nach umfassender Prüfung kam sie einstimmig zu der Überzeugung, dass die Regierung folgende, im ›Gesetz zur Scheinselbstständigkeit‹ festgelegte Kriterien erfülle:

  • die Regierung arbeitet regelmäßig nur für einen Auftraggeber – die deutsche Wirtschaft
  • die Regierung ist weisungsgebunden, da sie bei der Formulierung von Gesetzen lediglich abtippt, was ihre Arbeitgeber diktieren. Damit seien Schröder und seine Kollegen einer Sekretärin gleichgestellt und folglich sozialabgabenpflichtig.

Da zwei von vier Tatbeständen, wie sie im Gesetz zur Scheinselbstständigkeit festgelegt worden seien, erfüllt würden, müssen die Arbeitgeber der Regierung nun mit einer Nachzahlungsforderung in Millionenhöhe rechnen.

Das Urteil der Kommission, so prophezeien Experten, wird Folgen haben und Kreise ziehen. Denn es gilt als sicher, dass sämtliche Landesregierungen seit Jahrzehnten ebenfalls durch eine vorgetäuschte Selbstständigkeit den Sozialkassen Beträge in Millionenhöhe vorenthalten.

Gewerkschaftsvertreter äußerten sich zufrieden über das Urteil der Kommission. Endlich werde der gnadenlosen Ausbeutung von Politikern ein Riegel vorgeschoben. Jahrelang hätte die Industrie die angesichts von 4 Millionen Arbeitslosen äußerst prekäre Lage der Politiker ausgenutzt, um diese systematisch in die Scheinselbstständigkeit zu drängen. Die Politiker, so ein Gewerkschaftsvertreter, seien daher im Alter finanziell nicht abgesichert und die Altersarmut von Politikern vorprogrammiert.

Mit einem Schlag saniert

Aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, dass auch gegen Helmut Kohl und seine Minister wegen des Verdachtes auf Scheinselbstständigkeit ermittelt werden soll. Kohl hat immerhin 16 Jahre für die Wirtschaft gearbeitet, so dass durch eine Nachzahlung von Sozialbeiträgen für die gesamte Ära Kohl die Sozialkassen der Bundesrepublik mit einem Schlag saniert wären.

Doch so weit wird es wohl nicht kommen. Auf Druck ihrer Arbeitgeber hat die Regierung das Gesetz zur Scheinselbstständigkeit gestern Abend modifiziert: weisungsgebundenes Arbeiten ist nun kein Merkmal mehr für Scheinselbstständigkeit.

Sicherung von Arbeitsplätzen als oberstes Gebot

Die Lobbyverbände verweisen darauf, dass durch die Reform der Reform viele tausend Arbeitsplätze gesichert worden wären. Experten schätzen, dass durch das Gesetz zur Scheinselbstständigkeit allein im ersten Halbjahr 1999 schon Hunderte von Politikern ihren Arbeitsplatz verloren hätten.

Ein Aufatmen geht durch die Parlamente von Bund, Ländern und Kommunen. Wirtschaftsexperten erwarten nun in der Lobbybranche ein Jobwunder wie im amerikanischen Dienstleistungssektor. Kritiker warnen jedoch vor allzu großer Euphorie. Insider munkeln bereits hinter vorgehaltener Hand: Wer braucht noch Lobbyisten, wenn ein Anruf bei Schröder genügt? – Solingen 13. Juli 1999