Zwangsarbeiterentschädigung: Almosen statt Strafgericht
Ihre sture Haltung könnte die deutsche Wirtschaft noch teuer zu stehen kommen
Wie eine Bombe schlug die Entscheidung der New Yorker Bundesrichterin Shirley Kram ein, eine Sammelklage von Zwangsarbeitern gegen deutsche Firmen nicht abzuweisen. Plötzlich sind alle, die es sich in ihren Vorstandssesseln oder anderswo bequem gemacht haben, wieder hell wach. Nachdem sich der Rauch nun ein wenig gelegt hat, setzt sich auch die Erkenntnis durch, dass nicht die eigenwillige Richterin, sondern die deutsche Wirtschaft die Verantwortung für das nun vorliegende Dilemma hat: keine Rechtssicherheit ohne Geld, kein Geld ohne Rechtssicherheit.
Der Richterspruch aus den USA wirkt wie der Ruf des Kindes in dem bekannten Märchen ›Des Kaisers neue Kleider‹. Zwar wusste jeder, dass viele Unternehmen einfach nicht in den Entschädigungsfonds einzahlen wollen, nun aber erst sehen alle, dass Regierung und Wirtschaft ganz schön nackt dastehen.
Ihre arrogante Haltung sollten die zahlungsunwilligen Firmen allerdings möglichst schnell ablegen, denn so billig wie jetzt werden sie nie wieder davonkommen.
Wer zahlt eigentlich für die Verbrechen deutscher Unternehmen?
Die Hälfte der Entschädigung übernimmt direkt der Bund, also der Steuerzahler. Die andere Hälfte ist von der Steuer absetzbar, so dass auch hier der Bund für die Unternehmen einspringt. Für die Verbrechen deutscher Unternehmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben, zahlen also heute Erwerbstätige in Deutschland, die nie von der nationalsozialistischen Sklavenhaltung profitiert haben, oft nicht einmal deutsche Staatsbürger sind und überhaupt erst Jahre nach den Verbrechen der Nazis geboren wurden. Der von der Bundesregierung, der US-Regierung und der deutschen Wirtschaft gefundene Kompromiss dient zwar einem guten Zweck, bestraft jedoch Unschuldige für Verbrechen, die sie nie begangen haben.
Für die deutsche Wirtschaft ist der Entschädigungsfonds der Stiftungsinitiative eigentlich ein Glücksfall. Sie kommt mit Peanuts davon. Zahlen tun andere. Doch dieser Triumph hat die deutsche Wirtschaft scheinbar dermaßen verblendet, dass sie es nicht einmal für nötig befindet, das zugesagte Geld auch einzuzahlen. Mit einer kaum noch zu überbietenden Chuzpe spekuliert sie darauf, dass der Steuerzahler den Fehlbetrag schon begleichen wird.
Richterin Kram hat jetzt nicht nur mit der Faust auf den Tisch geschlagen, sondern auch den Finger in diese Wunde gelegt. Und plötzlich ist das Gejammere groß, denn es steht viel mehr auf dem Spiel als 10 Mrd. DM Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter. Die von unserer Regierung, der US-Regierung, der deutschen Wirtschaft und den Opferverbänden gefundene Regelung ›Geld gegen Rechtssicherheit‹ soll zwar die Entschädigung von Zwangsarbeitern, die wegen ihres hohen Alters nicht mehr lange leben werden, beschleunigen, die Stiftungsinitiative ist jedoch auch ein ziemlich problematischer Präzedenzfall.
Die Stiftungsinitiative: ein falsches Signal an kriminelle Unternehmen?
Wenn sich deutsche Unternehmen von der juristischen Verfolgung ihrer Verbrechen freikaufen können, muss dies auch anderen Unternehmen bei weitaus geringeren Vergehen möglich sein: zum Beispiel den US-Firmen, die am Vietnamkrieg verdient haben, oder den russischen Firmen, die vom Tschetschenienkrieg profitieren. Oder, um weniger martialische Beispiele zu bringen, die Firmen, die heute billige Arbeitskräfte in armen Ländern ausbeuten, um Mode, Elektronikartikel oder andere Waren zu produzieren. Sie werden sich morgen unter Berufung auf die Zwangsarbeiterentschädigung ebenfalls von eventuellen Entschädigungsklagen freikaufen können.
Ich will hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Aber die Motive der Firmen, die damals Zwangsarbeiter und heute billige Arbeitskräfte in armen Ländern einsetzen, sind vermutlich so unterschiedlich nicht: Kostenreduzierung und Gewinnmaximierung. Nichts hindert eine exklusive Modefirma, ihren vietnamesischen Näherinnen auf einem globalen Markt europäische Löhne zu zahlen.
Verzicht auf Gerechtigkeit
Entschädigungsklagen vor Gericht hätten Vor- und Nachteile gehabt. Da die Klagen durch alle Instanzen gegangen wären, hätte sich das Urteil und eine evtl. Entschädigungszahlung an die Opfer hingezogen. Wenn jedoch in letzter Instanz Firmen zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden wären, dann würde dieses Urteil immerhin auf einem Rechtsanspruch basieren. Die vielleicht einmal erfolgenden Zahlungen des Entschädigungsfonds werden dagegen immer den Geruch eines Almosen haben.
Da von der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs abgesehen wird, kommt es durch den Fonds nicht zu einer wirklichen Entschädigung. Die Kläger verzichten auf eine Klage, bzw. die Gerichte lehnen auf Empfehlung der US-Regierung die Klagen ab. Der Kläger bekommt eine als Entschädigung titulierte freiwillige Zahlung, die wahrscheinlich niedriger ist, als eine gerichtlich durchgesetzte Entschädigung, dafür aber schneller erfolgt. Die Befürworter dieser Lösung argumentieren scheinbar aus der Sicht der Opfer, die endlich entschädigt werden sollen. Für diese Argumentation spricht viel: denn die meisten Opfer können das Geld gut gebrauchen.
Auf der anderen Seite hat dieses Vorgehen ein entscheidendes Manko: die Verbrechen bleiben ungesühnt, weil nicht die Täter zahlen, sondern der Steuerzahler. Insofern entsteht kein echter Täter-Opfer-Ausgleich. Die gesamte Entschädigung erfolgt in einem moralisch verklärten Schuldnirvana. Bei einer Klage vor Gericht wären konkrete Firmen wegen konkreter Verbrechen an konkreten Menschen zu ebenso konkreten Zahlungen verurteilt worden.
Nun kann man behaupten, dass es den Opfern egal sein kann, von wem sie eine Entschädigung erhalten, wenn nur deutlich wird, dass an ihnen ein Verbrechen begangen wurde. Die gefundene Regelung bringt den Opfern zweifelsohne Vorteile, aber die Strafe für die Täter wirkt keineswegs abschreckend. Im Gegenteil! Und das ist fatal. Denn während in Den Haag natürliche Personen wegen ihrer Kriegsverbrechen verurteilt werden, entsteht durch die Zwangsarbeiterentschädigung der Eindruck, dass juristische Personen sich durch Almosen und eine Vergesellschaftung ihrer Schuld von Verbrechen freikaufen können. Und dies ist sicher nicht im Interesse einer Politik, die die Menschenrechte zum Primat ihres Handelns machen will.
In Amerika, diesem Land, das wir wegen seines Rechtssystems immer wieder fassungslos anstarren, ist man da einen Schritt weiter. So wurde eine Zigarettenfirma zu einer hohen Entschädigung verurteilt, weil sie ihre Kunden durch Beimischungen im Tabak bewusst abhängig gemacht hat. Dies wird in Europa scheinbar noch nicht einmal als mögliches Verbrechen betrachtet, denn ich habe bisher noch nicht von einer entsprechenden Klage oder wenigstens einem Ermittlungsverfahren in Europa gehört.
Verbrechen gehören vor Gericht!
Richterin Kram hat gezeigt, dass Richter in den USA nicht nur formell unabhängig sind. Kein deutscher Richter hätte es gewagt, gegen die Anträge beider Parteien und gegen die Empfehlung der eigenen Regierung zu entscheiden. Das ist zwar kein Wunder in einem Land, in dem vor 56 Jahren noch ein Volksgerichtshof und vor 11 Jahren noch sozialistische Richter Urteile fällten, aber auch kein Ruhmesblatt.
Was soll unsere Regierung nun tun? Vielleicht muss sie die Wirtschaft gegen ihren Willen und gegen ein Gerechtigkeitsempfinden, das Sühne vom Täter und nicht vom Steuerzahler fordert, zu ihrem Glück zwingen und ihr ein Ultimatum stellen. Entweder das zugesagte Geld ist innerhalb einer Woche auf dem Konto der Stiftung, oder der Konsens wird aufgekündigt. Dann werden sich die Unternehmen eben vor Gericht verantworten müssen. Denn Verbrechen gehören vor Gericht!
Und was die schnelle Entschädigung der Opfer angeht, die von allen Seiten gewünscht wird, so könnte man das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft vom Kopf auf die Füße stellen. Der Bund, der sowieso bereit ist, den größten Teil der Entschädigungen zu übernehmen, könnte in Vorleistung gehen und das Geld anschließend vor amerikanischen Gerichten von den deutschen Unternehmen wieder einklagen. – Solingen den 9. März 2001