Auflösungsgerichteter Urteilsspruch

Im Grundgesetz steht, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Im wirklichen Leben außerhalb der Verfassungsfiktion unterliegen sie bekanntlich dem Fraktionszwang, dass heißt, sie müssen zähneknirschend mit »Ja« stimmen, auch wenn ihr Gewissen, falls sie eines haben, »Nein« sagen will und umgekehrt. Mit Beginn der kommenden Legislaturperiode ist jetzt Schluss mit der permanenten Gewissensnot der Parlamentarier. Ab sofort sind die Abgeordneten der Regierungsfraktion mit dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin gleichgeschaltet. Sobald die künftige Kanzlerin das Zähneknirschen eines unterdrückten Gewissens zu vernehmen meint, kann sie mit höchstrichterlicher Billigung den Bundestag durch eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage auflösen und sich vom Volk einen neuen wählen lassen. Ein Volkstribun wie Berlusconi, der mit seinem Medienmonopol bereits die Gehirne der italienischen Wähler gleichgeschaltet hat, würde von dem neuen deutschen Gleichschaltungsgesetz sicher gerne und des Öfteren Gebrauch machen.

Ob Angela Merkel aber jemals so populär sein wird, dass sie den Abgeordneten ihrer Regierung mit der neuen Rute aus dem Folterarsenal ihrer Richtlinienkompetenz den entblößten Hintern mit dem gewünschten Resultat versohlen kann, ist doch sehr fraglich. Aber wenn man sieht, wie frech die Landesgockel von CDU und CSU bereits jetzt vor der Wahl sind, dann kann man sich gut vorstellen, dass es in den Fraktionssitzungen der Union bald sehr züchtig zugehen wird. »Höre ich da etwa ein abfälliges Würgen?« wird Merkel dann mit dominierendem Lächeln in die Runde fragen, wenn es gilt Kröten zu schlucken. »Wem schmeckt es nicht? Hat jemand an meinen Kochkünsten irgendetwas auszusetzen? Muss ich erst mit der auflösungsorientierten Vertrauensfrage drohen, bevor meine Küche ungeteiltes Lob findet?« Und wenn der FDP und ihrem Guido die Lust am Regieren vergehen, marschiert die Kanzlerin mit der Gerte unterm Arm in den Fraktionssaal der Freidemokraten, lässt sie geräuschvoll durch die Luft sausen und schon sind alle wieder weder frei noch demokratisch.

Sie glauben, diese Vorstellung sei übertrieben? Mitnichten! Bei einer Mehrheit von drei, vier oder fünf Stimmen im Parlament genügen bloß drei, vier oder fünf Vertraute, die einem das Vertrauen nach einem vertraulichen Gespräch entziehen, um den ganzen Bundestag mit seinen 500 Abgeordneten aufzulösen und die Quertreiber in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen.

Ach hätte doch Helmut Schmidt bereits diese Knute gehabt, um dem konstruktiven Misstrauensvotum Kohls mit einer auflösungsorientierten Vertrauensfrage zuvor zu kommen und den zähneknirschenden Genscher in die Wüste zu schicken. Dann wären uns immerhin 16 Jahre Kohl erspart geblieben!