Ohne Siegerjustiz wird das nichts

Wenn man Burkhard Hirsch, dem machtlosen Sonderermittler der zögerlichen Bundesregierung, glaubt, wurden zwei Drittel aller Akten in Kohls Bundeskanzleramt kurz vor der Wahl 1998 in einer gezielten Aktion vernichtet. Nun darf man daraus nicht gleich schließen, dass zwei Drittel aller Tätigkeiten des ehemaligen Bundeskanzlers illegal gewesen waren. Wer erwartet schon, dass ein Verbrecher über alle seine Untaten minutiös Buch führt?

Nun ist es ja für ein Land keine Schande, eine Regierung gehabt zu haben, die es mit den Gesetzen nicht so genau nahm. Dies ist schließlich auch den Amerikanern mit Herrn Nixon passiert. Worauf jedoch nur ganz bestimmte Deutsche stolz sein werden, ist die Tatsache, dass die deutsche Justiz keinerlei Interesse daran hat, die Machenschaften der Regierung Kohl aufzuklären.

Wie man in der ZEIT1 nachlesen kann, haben die Bonner Staatsanwälte niemanden aus dem Bundeskanzleramt befragt, bevor sie entschieden, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Keiner wurde vorgeladen: weder Kohl noch Bohl noch sonstwer. Anscheinend gehen die Staatsanwälte davon aus, dass jemand, der zwei Drittel seiner Akten vernichtet und damit die Straftat des so genannten Verwahrungsbruchs begeht, lediglich eine illegale Portokasse verschleiern will, sodass man wegen Geringfügigkeit von einer Strafverfolgung absehen kann. Vielleicht gibt es jedoch auch in der Bonner Staatsanwaltschaft Leichen im Keller, an die man lieber nicht rühren möchte.

Als Deutscher kann man sich für diese Staatsanwälte nur schämen. Sechzehn Jahre Kohl haben dafür gesorgt, dass eine juristische Aufarbeitung seiner Regierung nicht mehr möglich ist. Scheinbar bedarf es in Deutschland immer einer Siegerjustiz, um die Taten einer gestürzten Regierung wenigstens ansatzweise aufzuklären und wenn nötig die Täter vor Gericht zu bringen. Ohne Nürnberg wären die Nazis ungeschoren davongekommen und ohne das bundesdeutsche Recht, das im Osten Deutschlands wohl nicht zu Unrecht als Siegerjustiz empfunden wird, müsste Krenz nicht hinter Gittern übernachten. Gegen das Regime Kohl wird dagegen noch nicht einmal ordentlich ermittelt.

Wer also wissen will, für welche Taten das Kohl-Regime verantwortlich ist, muss wohl oder übel auf eine neue Siegerjustiz warten. Wenn man sich jedoch die nationale und internationale Lage so anschaut, kommt man schnell zu dem Schluss, dass weder der Einmarsch fremder Truppen noch ein Volksaufstand wie weiland ’89 in der DDR unmittelbar bevorstehen. Kohl wird seinen Lebensabend daher ungestört genießen können, wenn sich nicht bald ein gewiefter amerikanischer Anwalt findet, der den ehemaligen Bundeskanzler vor einem US-Gericht anklagt.

Fazit: Es ist gar nicht so schwer, sich in einen Serben hineinzuversetzen, der zwar Milosevic für seine Verbrechen belangen will, es aber als Schmach empfindet, ihn ans UN-Kriegsverbrechertribunal auszuliefern. – Solingen den 5. April 2001

Literatur

Schirra, Bruno: C D U : Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht im Aktenskandal um den früheren Kanzleramtsminister Bohl. In: Die Zeit (2001). Internet: http://www.zeit.de/2001/15/200115_bohl-akten.xml. Zuletzt geprüft am: 10.9.2014.

Fußnoten


  1. Schirra, Bruno: C D U : Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht im Aktenskandal um den früheren Kanzleramtsminister Bohl. In: Die Zeit (2001). Internet: http://www.zeit.de/2001/15/200115_bohl-akten.xml. Zuletzt geprüft am: 10.9.2014. ↩︎